Baukindergeld

Wie funktioniert das Baukindergeld?

Laut Wahlprogramm soll der Anspruch auf das Baukindergeld für alle Kaufverträge oder Baugenehmigungen gelten, die seit dem 1. Juli 2017 neu abgeschlossen oder erteilt wurden. Hierbei soll eine Förderung von 1.200€ je Kind pro Jahr für die ersten 10 Jahre nach Erwerb des Eigentums gezahlt werden. Ein weiterer Punkt im Wahlprogramm und Koalitionsvertrag ist die Erlassung eine Freibetrags bei der Grunderwerbssteuer, welche beim Kauf entsteht. Diese ist je nach Bundesland unterschiedlich und Ländersache.

Dies gilt jedoch nur, sollte die Union (CDU/CSU) und SPD zusammen koalieren und ein Gesetz mit dem Baukindergeld auf den Weg bringen.

Anschließend muss ein passendes Gesetz im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden und in Kraft treten. Sofern dies eintritt, gibt es vermutlich mehr Informationen darüber wie das Baukindergeld funktionieren wird.

Wieviel Baukindergeld erhält man bei der Förderung?

Der Koalitionsvertrag der großen Koalition (Groko) sieht vor, dass eine Familie mit einem Kind 1.200€/Jahr erhält. Diese Förderung wird über einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt. Somit beträgt die Gesamtförderung je Kind 12.000€. Je nach Anzahl der Kinder können Gesamt-Förderungen von mehreren zehntausend Euro zusammen kommen.

Anzahl Kinder Pro Jahr In 10 Jahren
1 Kind 1.200€ 12.000€
2 Kinder 2.400€ 24.000€
3 Kinder 3.600€ 36.000€
4 Kinder 4.800€ 48.000€
5 Kinder 6.000€ 60.000€

Baukindergeld Voraussetzungen und Bedingungen

Die Voraussetzungen um die Förderung für das Baukindergeld 2018 zu erhalten sind bisher noch nicht komplett veröffentlicht worden. Es gilt anzunehmen, dass mindestens ein oder mehrere Kinder in einer Familie Bedingung sein muss um die Förderung zu erhalten. Ebenfalls wird der Kauf oder Bau einer Immobilie eine Vorraussetzung sein. In den Koalitionsverhandlungen und im Koalitionsvertrag wurde ebenfalls eine Einkommenshöchstgrenze definiert. So soll das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht höher als 75.000€ sein, wobei je Kind einen Freibetrag von 15.000€ bedeutet. Eine 4-köpfige Familie mit Mutter, Vater und zwei Kindern (je 15.000€ = 30.000€) hätte somit eine Höchstgrenze des Bruttoeinkommens von 75.000+30.000 = 105.000€. Nutzen Sie unseren praktischen Baukindergeld Rechner um herauszufinden ob Sie die Förderung erhalten.

Am 23. Juni 2018 wurde durch eine Regierungsvorlage für den Haushaltsausschuss außerdem bekannt, dass eine Wohnflächenobergrenze von 120qm für eine vierköpfige Familie gelten soll, und je Kind zusätzlich 10qm hinzukommen. Ende Juni wurde bekannt gegeben, dass diese Wohnflächen Obergrenze keine Förderungsvoraussetzung sein wird.

Hier gibt es die Übersicht der Baukindergeld Voraussetzungen, welche auf dem Koalitionsgipfel Anfang Mai 2018 beschlossen wurden.

Wie funktioniert ein Antrag für das Baukindergeld?

Leider gibt es bisher noch keine detaillierten Informationen über die Möglichkeiten die Förderung zu beantragen. In der Regel laufen Förderanträge über das zuständige Landratsamt im Landkreis der Gemeinde in welcher eine Immobilie gefördert werden soll. Dieses prüft den Antrag und teilt anschließend weitere Informationen zum Vorgehen des Antrags mit.

In einem Interview Anfang Mai 2018 mit Bau-Staatssekretär Gunther Adler wurde bekannt, dass die Förderung über die KfW Bank erfolgen soll. Mittlerweile gibt es hierzu eine Informationsseite.

Baukindergeld Rechner

Die Informationen, welche bisher bekannt sind zu der Förderung lassen sich im Baukindergeld Rechner berechnen. Sobald es noch mehr Informationen und konkrete Details zum Baukindergeld gibt, werden wir hier einen Onlinerechner veröffentlichen, mit welchem man eine Immobilienfinanzierung inklusive Förderung berechnen kann. Häufig wollen Familien wissen wieviel Eigenheim sie sich leisten können oder wie Ihre Baufinanzierung aussieht. Hierfür eignet sich ein Hypothekenrechner um alle Eventualitäten mit einzubeziehen.

Ebenfalls ist es bei einer Finanzierung sinnvoll, sich von mehreren Banken Angebote einzuholen. Dies ist in der Regel sehr zeitaufwändig und ein Baufinanzierungs-Vermittler wie bspw. Interhyp, Dr. Klein, DTW oder Planethyp können hierbei hilfreich sein.

Ratgeber zum Bau oder Kauf von Eigentum gibt es zahlreiche – die Finanzierung ist enorm wichtig, wenn man Eigentum erwerben möchte. Um hier keine unnötigen Fehler zu machen, ist es sinnvoll vorab Informationen zu sammeln. Ein passender Ratgeber zu dem Thema ist bspw. der Praxisleitfaden Immobilienanschaffung.

Baukindergeld in Bayern

Laut Kabinettssitzug des Freistaates vom 15. Mai 2018 soll es in Bayern eine zusätzliche Förderung „Baukindergeld Plus“ zum geplanten Baukindergeld geben sowie eine gesonderte Eigenheimzulage:

  • Bayrisches Baukindergeld Plus
    Das geplante Baukindergle des Bundes, soll in Bayern zusätzlich um 300€/Jahr je Kind erhöht werden. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren wären dies 3.000€ zusätzlich.
  • Bayrische Eigenheimzulage
    Unabhängig vom Familienstand (auch Kinderlose und Alleinstehenden) soll es eine Eigenheimzulage von 10.000€ geben. Dieser Betrag soll als einmaliger Festbetrag ausgezahlt werden.

Bei beiden Förderungen, welche ab September 2018 ausgezahlt werden sollen, stehen noch keine weiteren Details bereit und diese stehen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zu den sog. Einheimischenmodellen.

Gab es eine Bauförderung für Familien schon einmal?

Eine große Bauförderung für Familien gab es tatsächlich schon einmal von 1995 bis 2005 in Form der Eigenheimzulage, welche ebenfalls Familien mit Kindern begünstigte welche Eigentum erwerben wollten. Hierbei wurden je Kind jeweils ca. 800€ pro Jahr bezahlt. Neben dieser bekannten Förderung gibt es jedoch ebenfalls KfW-Kredite wie bspw. die Wohneigentumskredite. Mithilfe der KfW Kredite ist es möglich eine Immobilie zu finanzieren und einen Teil der Finanzierung über einen Kredit der KfW Bank abzuschließen. Diese bietet mit ihren Angeboten besonders günstige Konditionen, welche jedoch an Bedingungen gebunden sind. Ob das Baukindergeld mit anderen Förderprogrammen der KfW Bank kombiniert werden kann, steht bisher noch nicht fest.

Ab wann gibt es das Baukindergeld?

Die Bundestagswahl fand in Deutschland am 24. September 2017 statt. Nach den Koalitionsverhandlungen wurde eine Regierung gebildet. Die Jamaika Koalitionssondierungen und Koalitionsverhandlungen haben nicht funktioniert. Nachdem die Regierungsbildung mit der Großen Koalition eingegangen wurde, werden nun ein Haushalt verabschiedet und Gesetze umgesetzt, welche im Wahlprogramm aufgeführt wurden.

Aktuelles zum Zeitpunkt ab wann es die Familien Förderung gibt: Horst Seehofer hat in seiner Funktion als Heimatminister in einem Zeitungsinterview einen Start ab Januar 2019 in Erwägung gezogen. Im Entwurf des Haushaltsplanes von Finanzminister Olaf Scholz wurden bereits 400 Millionen Euro für die mögliche Förderung im Jahr 2018 veranschlagt. Verschiedene Medien vermuten, dass eine Einführung somit bereits zur Bayernwahl erfolgen könnte.

Anfang Mai 2018 wurde bekannt gegeben, dass eine Einführung bereits im Jahr 2018 geschehen soll – in einer Pressekonferenz wurde darauf verwiesen, dass ein Gesetz für das Baukindergeld nicht notwendig wäre.

Man kann davon ausgehen, dass bei einem Gesetzesbeschluss ein Gesetz frühestens im Jahr 2018 verabschiedet wird und dann das Baukindergeld kommen könnte. Laut Wahlprogramm der CDU, sollte es das Baukindergeld  rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Bundestagswahl 2017 geben. Anfang Mai wurde auf dem Gipfeltreffen der großen Koalition beschlossen dies zum 01.01.2018 rückwirkend zu ermöglichen. Ein nachträgliches Beantragen des Baukindergeldes wird somit auch in 2018 möglich sein, wenn das Gesetz verabschiedet wurde